Hallwilersee
Freianglerei
Im Hallwilersee darf jedermann ohne besondere Freianglerkarte das Freianglerrecht ausüben.
Die Freianglerei darf ausschliesslich vom Ufer aus mit der fliegenden Angel ausgeübt werden.
Während den Monaten November, Dezember, Januar und Februar ist die Freianglerei im Hallwilersee verboten.
Fischen mit Jahres-, Wochen- oder Tageskarten
Für die Ausübung der Fischerei von einem Boot oder vom Steg aus wird eine Fischereikarte benötigt.
Tages- und Wochenkarten können bei der Finanzverwaltung zu folgenden Preisen bezogen werden:
| Tageskarte | CHF 20.– |
| Wochenkarte | CHF 60.– |
Zusätzlich wird ein Depot auf die Fischfangstatistik von CHF 20.– erhoben. Dieses Depot wird bei der Rückgabe der ausgefüllten Fischfangstatistik zurückerstattet.
Jahreskarten können bezogen werden beim:
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Tel. 062 835 28 50
Fax 062 835 28 59
Dienstleistung:
zur Abteilung Gemeindekanzlei / Einwohnerkontrolle / Bestattungsamt
