Für das Inkasso der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Zahlungsvorschläge sind ebenfalls dieser Verwaltungsabteilung einzureichen.

Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.


zur Abteilung Steueramt / SVA-Zweigstelle