Informationen Pass/Identitätskarten

Neues Ausweisgesetz ab 01. März 2010

Am 1. März 2010 treten auf Bundesebene das neue Ausweisgesetz und die Ausweisverordnung in Kraft. Der neue Schweizer Pass (Pass 10) wird einen Chip enthalten, auf dem neben den Personendaten auch ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.

Neu ist, dass dieser Pass ab dem 24. Februar 2010 direkt beim Passamt in Aarau beantragt werden muss (telefonisch oder via Internet). Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Eine vorgängige Terminvereinbarung (Antragsstellung) ist unerlässlich.

Für die Antragsstellung von Identitätskarten (ohne Kombiangebot Pass/ID) ist weiterhin die Einwohnerkontrolle zuständig.

Weitere Informationen unter www.ag.ch/passamt und www.schweizerpass.ch.


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