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Geschichte

Funde aus der Stein-, der Hallstatt- und der Römerzeit zeigen, dass sich schon früh Menschen auf dem Gebiet des heutigen Dorfs aufhielten. Die eigentliche Besiedlung erfolgte aber zur Zeit der Alemannen, als um den Hof eines gewissen Benno herum allmählich der Weiler Bennowilare entstand. Zwischen 1928 und 1931 sind im sogenannten Wigart über zwei Dutzend frühmittelalterliche Gräber entdeckt und freigelegt worden.

1036 erstmals erwähnt

Altes GemeindewappenErwähnt wird Beinwil am See erstmals in einer Urkunde des Grafen Ulrich von Lenzburg aus dem Jahre 1036. Im selben Jahr übertrug dieser das Stift Beromünster, zu dem «Beinwile» gehörte, seinem Enkel Arnolf. Im Jahr 1045 übernahm König Heinrich III Beromünster und damit auch «Peinuuilare» in Schutz und Schirm.

Das in Beinwil lebende Adelsgeschlecht der Herren von Beinwil war nur von lokaler Bedeutung. Schon 1153 wird erwähnt, dass ein Hartmann von Beinwil Dienstmann des Grafen von Lenzburg-Baden ist. Hundert Jahre später steht ein Henricus de Benwile im Dienst der Kyburger. Peter von Beinwil, der mit lta von HalIwil vermählt war, wird 1283 als habsburgerischer Dienstmann genannt. Die Familie erlosch im 14. Jahrhundert, und die Herrschaft über «Twing und Bann» Beinwil ging durch Heirat an die Truchsessen von Wolhusen über. Der Standort der Burg zu Beinwil lässt sich nicht mehr eruieren, dürfte sich aber entweder im Wigart oder oberhalb der Bachtalen befunden haben.

Im Jahre 1501 vergabte Hans Heinrich von Wolhusen den Twing Beinwil an das Stift Beromünster, das seinerseits dann 1520 seine «Rechte mit Twing und Bann, Gericht mit aller Zugehürd» für 400 Pfund Berner Währung an Schultheiss und Rat der Stadt Bern verkaufte. Damit besassen die Berner, die bei der Eroberung des Aargaus 1415 schon in den Besitz der Hohen Gerichtsbarkeit gekommen waren, jetzt alle Rechte in Beinwil. Zehnten und Bodenzinsen hatten die Beinwiler allerdings weiterhin auf alle Seiten hin zu geben, wie die im Gemeindearchiv erhaltene «Bereinigung der Dorffschafft Beinweil» von 1677 zeigt, in der nicht weniger als 11 Zinsherren aufgeführt sind.

Tramlokomotive vor dem Beinwiler Bahnhof 1903

Tramlokomotive vor dem Beinwiler Bahnhof 1903

1814 kauft sich Beinwil von Beromünster los

Von Beromünster kaufte sich Beinwil erst 1814 los. Beinwil bildete ein eigenes Gericht mit einem Untervogt an der Spitze. Erster uns bekannter Untervogt war Hans Summerhalder (1535). Das Dorf lebte von der Landwirtschaft und ein wenig Weinbau. Im 18. Jahrhundert brachte die Baumwollweberei zusätzlichen Verdienst. Beinwil galt als eher ärmliche Gemeinde. Als aber Johann Jakob Eichenberger 1841 die erste Zigarrenfabrik gründete, erlebte Beinwil einen raschen Aufschwung. Zeitweise waren es mehr als 20 Zigarrenfabriken und viele Heimbetriebe, in denen die Beinwiler ihr Auskommen fanden. Entsprechend entwickelten sich die Einwohnerzahlen (1558: 85, 1653: 200, 1764: 641, 1850: 1544, 1900: 1831, 1950. 2271). Der Bau der Seetalbahn erschloss Beinwil auch verkehrstechnisch. Neue Industrie siedelte sich an (Confiseriewaren, Elektroindustrie, Glasgrosshandel, Möbelfabrikation). Daneben existierten aber immer auch blühende Handwerks- und Gewerbebetriebe. 1950 nahm das Dorf anstelle der bisherigen Bezeichnung Beinwil (Bezirk KuIm) offiziell den Namen Beinwil am See an.

Unsere Demokratie

Die Gemeinde ist die Urzelle der Demokratie. Sie bietet wie keine andere politische Gemeinschaft dem Bürger die direktesten Einflussmöglichkeiten. Am besten kommt die Stellung des Bürgers in der Gemeindeversammlung zum Ausdruck, wo in direkter Rede und Gegenrede die verschiedenen Anliegen der Gemeinde und ihrer Bewohner besprochen und entschieden werden.

Die Gemeindeversammlung

Gemeindehaus Beinwil am See (altes Schulhaus)Sie besteht aus den in der Gemeinde niedergelassenen Schweizerbürgern, sofern sie nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Mindestens zweimal jährlich findet die Gemeindeversammlung statt. Jede stimmberechtigte Person hat die Möglichkeit, Anregungen zu machen, und Fragen zu aktuellen Gemeindeproblemen zu stellen. Die anlässlich der Gemeindeversammlung gefassten Beschlüsse sind endgültig, wenn die beschliessende Einheit wenigstens ein Fünftel der Stimmberechtigten ausmacht. Andernfalls kann das Referendum ergriffen werden und über die Vorlage wird definitiv an der Urne entschieden. Damit ist sichergestellt, dass nicht eine Minderheit schlecht besuchte Gemeindeversammlungen dominieren und einseitige Beschlüsse fassen kann. Die Gemeindeversammlungen werden vom Gemeinderat einberufen. Jederzeit kann aber auch ein Zehntel der Stimmberechtigten durch begründetes schriftliches Begehren die Einberufung einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung beim Gemeinderat verlangen.

Der Gemeinderat

Er besteht aus dem Gemeindeammann und weiteren vier Mitgliedern. Die Gemeinderäte sind jeweils auf eine Amtsperiode von vier Jahren von den Stimmbürgern zu wählen. Der Gemeindeammann sowie der Vizeammann werden aus der Mitte der Gemeinderäte ebenfalls auf vier Jahre vom Stimmvolk gewählt.

Blick auf Beinwil am See vom gegenüberliegenede Ufer des HallwilerseesHauptaufgabe des Gemeinderates ist es, die Gemeinde gegenüber den Nachbargemeinden, dem Kanton und dem Bund zu vertreten, die in Gesetzen und Verordnungen festgelegten Aufgaben zu erfüllen und alle Massnahmen für eine gesunde Entwicklung der Gemeinde zu treffen bzw. der Gemeindeversammlung zu unterbreiten (Beispiele: Steuerbezug, Errichtung von Bauten, Netzausbauten der Elektrizitäts- und Wasserversorgung, Strassenausbauten, Massnahmen für die Verkehrssicherheit etc.).

Zur Ausführung seiner Beschlüsse steht dem Gemeinderat die ihm unterstellte hauptamtliche Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Die Mitglieder des Gemeinderates teilen die Aufgaben für eine Amtsperiode unter sich auf. Jeder Beschluss muss aber gemeinsam gefällt werden, denn der Gemeinderat ist eine Kollegialbehörde.

Andere Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten

Den Stimmbürgern stehen viele Mitwirkungsmöglichkeiten und Rechte offen. Leider werden diese nur von wenigen genutzt. Die Ortsparteien sind vielerorts die Gremien, die am meisten Diskussionen durchführen und Vorschläge unterbreiten. Aber alle Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, an Sachabstimmungen und Wahlen teilzunehmen oder Wahlvorschläge selbst zu machen.

Die Schulpflege

Mehr Informationen zur Schulpflege gibt es unter Bildung/Organisation.