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Informationen Abteilung Steuern / eTAX AARGAU

Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt werden. Die mit eTAX AARGAU ausgefüllte Steuererklärung kann neu nur noch online übermittelt werden. Papierausdrucke zu Handen des Steueramtes sind mit diesem Programm nicht mehr möglich. Belege können wahlweise ebenfalls elektronisch übermittelt werden oder auch in Papierform eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.

Die Steuererklärung sollte grundsätzlich bis 31. März 2026 bei uns eintreffen. Vor dem 30. Juni 2026 werden jedoch keine entsprechenden Mahnungen versendet. Wenn Sie die Steuererklärung oder einfach die Belege dazu persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen wollen, benützen Sie bitte den grossen Briefkasten vor dem Eingang.

Wechsel Zahlungseingangskonto zu UBS
Ab 1. Januar 2026 hat das Zahlungseingangskonto zu UBS gewechselt. Mit den Steuerrechnungen 2026 erhalten Sie Einzahlungsscheine mit der neuen IBAN Nummer CH71 3000 5231 1852 7601 R.

Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank / Post) direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Bitten prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Bankverbindung immer noch korrekt ist.

Fristerstreckung Steuererklärungen
Unter www.ag.ch/steuern oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon (062 765 60 25) oder E-Mail (steuern@beinwilamsee.ch) ist ebenfalls möglich. Die Fristerstreckung kann neu auch direkt über eTAX AARGAU erfolgen.

Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich.

Mahngebühren
Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1. Januar 2019 eingeführt hat. Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese aber frühzeitig ein. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.

Gesuche um Zahlungsaufschub
Diese sind direkt an die Abteilung Finanzen (finanzen@beinwilamsee.ch oder Telefon 062 765 60 20) und nicht an die Abteilung Steuern zu richten.