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Erhöhung Waldbrandgefahr auf Stufe 4 von 5

Die Verantwortlichen des Kantons und der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Walbrandgefahr per sofort auf die Stufe 4 von 5 erhöht (grosse Waldbrandgefahr).
Gestützt auf das Brandschutzgesetz verfügt das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ein Feuerverbot im Wald und am Waldrand.
In den Siedlungsgebieten ist bei Umgang mit Feuer Vorsicht geboten.

Merkblatt Trockenheit Stufe 4 (bedingtes Feuerverbot)