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Gemeindenachrichten

Bewilligung Markt auf dem Gemeindehausplatz
Am Samstag, 14. September 2024 findet von 10.00 bis 17.00 Uhr wiederum «der kunterbunte Markt» auf dem Gemeindehausplatz statt. Der Gemeinderat hat dafür die entsprechende Bewilligung erteilt.

Bewilligung Jubiläumsfest «90 Jahre FC Beinwil am See»
Vom Donnerstag, 13. Juni 2024 bis Samstag, 15. Juni 2024 findet das 90-jährige Jubiläumsfest des FC Beinwil am See statt. Der Gemeinderat hat auch dafür die entsprechende Bewilligung erteilt.

Gewerbekarussell in Beinwil am See
Der Handwerker und Gewerbeverein Beinwil am See/Birrwil führt am Samstag, 4. Mai 2024, in Beinwil am See das Gewerbekarussell durch. Es handelt sich um einen "Tag des offenen Gewerbes" mit verschiedenen Ausstellungsorten in der Gemeinde. Weitere Infos finden Sie unter: www.gewerbekarussell.ch.

Jahresabschluss
Der Gesamtumsatz der Erfolgsrechnung 2023 beläuft sich auf TCHF 16'816 und liegt damit 2,4 % über dem Budget. Dies wegen Sonderabschreibungen von TCHF 393. Der Ertragsüberschuss beträgt TCHF 103 (Budget TCHF 94). Beim Steuerertrag von gesamthaft TCHF 10'638 kann ein Mehrertrag von TCHF 331 gegenüber dem Budget konstatiert werden. Gegenüber dem Vorjahr sind die Steuereinnahmen um TCHF 365 angewachsen. Auf der Aufwandseite stimmen die meisten Positionen – abgesehen von den Sonderabschreibungen – sehr gut mit dem Budget überein.
Die Nettoinvestitionen betragen TCHF 435. Mit dem Cashflow von TCHF 1'560 konnten die Nettoinvestitionen vollständig finanziert werden. Zusätzlich resultiert ein Finanzierungsüberschuss von TCHF 1'125.
Die Finanzkennzahlen weisen gute bis sehr gute Werte auf.

Die Wasserversorgung hat im Jahr 2023 insgesamt 205’411 Kubikmeter Trinkwasser verkauft (Budget 208'000 m3). Der spezialfinanzierte Betrieb schliesst mit einem Ertragsüberschuss von TCHF 15 (Budget TCHF 0). Dank der regen Bautätigkeit liegen die Anschlussgebühren bei hohen TCHF 632 (Budget TCHF 250). Anstelle der budgetierten Nettoinvestitionen von TCHF 566 resultiert in der Investitionsrechnung ein Einnahmenüberschuss von TCHF 504. Das Guthaben gegenüber der Einwohnergemeinde erhöht sich auf TCHF 1'117 (Vorjahr TCHF 586).

Der Eigenwirtschaftsbetrieb Abwasser weist im Jahr 2023 mit einem Finanzierungsüberschuss von TCHF 880 ein hervorragendes Resultat aus. Sowohl das Betriebsergebnis von TCHF 288 wie auch der Einnahmenüberschuss in der Investitionsrechnung tragen dazu bei. Ende Jahr 2023 beläuft sich das Guthaben des Abwasserbetriebs gegenüber der Einwohnergemeinde auf TCHF 1'639 (Vorjahr TCHF 759).

Die Rechnung 2023 der Abfallwirtschaft schliesst mit einem Ertragsüberschuss von TCHF 7. Insbesondere die Senkung des Verbrennungspreises für Abfall durch die Kehrichtverbrennungsanlage Buchs hat zu diesem Überschuss beigetragen. Die Reserven betragen Ende 2023 TCHF 379.

Rücksendung von Steuererklärungen / Fehlende Frankatur
Es wird leider vermehrt festgestellt, dass die Rücksendungen der Steuererklärungen mit einer zu geringen oder sogar ohne Frankatur bei der Abteilung Steuern eintreffen. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden deshalb gebeten, das Couvert genügend zu frankieren oder direkt in den Gemeindebriefkasten einzuwerfen.

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung / Terminvereinbarung ausserhalb Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung präsentieren sich wie folgt:
Montag:                       08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag:   08.00 bis 11.30 Uhr

Wir weisen gerne nochmals darauf hin, dass Termine ausserhalb der Öffnungszeiten (z.B. vor 08.00 Uhr, nach 11.30 Uhr oder am Nachmittag) nach telefonischer Vereinbarung möglich sind. Wir empfehlen der Bevölkerung von diesem flexiblen Angebot Gebrauch zu machen.

Waldhütte – Wechsel Hüttenwart
Ab 1. März 2024 wird die Waldhütte durch ein Team von Hüttenwarten geführt. Die zuständige Person ist telefonisch wie folgt erreichbar: Tel. 062 765 60 28 oder waldhuette@beinwilamsee.ch. Die Reservation erfolgt weiterhin durch die Abteilung Finanzen, Tel. 062 765 60 20 oder finanzen@beinwilamsee.ch.

Bekämpfung von Neophyten - Informationsanlass
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

Am Samstag, 15. Juni 2024, 09.00 Uhr, findet im Werkhofareal eine Information über die Verbreitung von Neophyten in unserer Gemeinde statt. Eine Fachperson vom Naturama in Aarau wird über die verschiedenen Pflanzenarten informieren. Anschliessend findet ein geführter Rundgang im Dorf statt. Interessierte Personen sind dazu herzlich eingeladen.

Anpassung Gebühren Parkplatz Strandbad
Die Parkgebühren beim Strandbad Staadmatt wurden per 1. Januar 2024 angepasst. Dies betrifft die Stundentarife und die Tageskarten. Die Gebühren für die Jahresparkbewilligungen bleiben unverändert.

Parkplatz Strandbad: Jahresparkbewilligungen digital erhältlich
Die Jahresparkbewilligungen können seit einem Jahr über Parkingpay bezogen werden. Jahresparkbewilligungen sind ein Jahr gültig und das "Gültig ab"-Datum kann frei gewählt werden (z.B. ab 01.02.2024). Weitere Informationen unter www.beinwilamsee.ch.

Buch Ortsgeschichte Beinwil am See 1970 - 2020
Das neue Buch über die Ortsgeschichte Beinwil am See ist auf der Gemeindekanzlei zum Preis von CHF 25 erhältlich.

Notfalltreffpunkt – neu beim Gemeindehaus
Unerwartete Ereignisse können den Alltag auf den Kopf stellen. Das hat die Corona-Pandemie und die Energiemangellage gezeigt. Um der Bevölkerung bei solchen Ereignissen Unterstützung zu bieten, wurden im Kanton Aargau ab 2020 in jeder Gemeinde sogenannte Notfalltreffpunkte in Betrieb genommen. Der Notfalltreffpunkt in unserer Gemeinde befindet sich aktuell beim Schulhaus Steineggli und ist mit einer Informationstafel gekennzeichnet. Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass sich der Standort aufgrund technischer Verbindungen nicht eignet. Deshalb wurde entschieden, den Standort des Notfalltreffpunkts zu verlegen.

Ab dem 1. September 2023 befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus/Altes Schulhaus
Auf den Versand neuer Broschüren «Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall» wird verzichtet. Diese können aber bei der Gemeindekanzlei bezogen bzw. bestellt werden. Der Standort der Informationstafel wird auf diesen Zeitpunkt versetzt. Mehr Informationen finden Sie unter www.notfalltreffpunkte.ch.

Belagserneuerung auf verschiedenen Gemeindestrassen
Der Oberflächenbelag auf der Staadmattstrasse und Lochhaldenstrasse bis zur Einfahrt Seestrasse und auf der Unteren Seehaldenstrasse wurde durch die Abteilung Werkdienste mit insgesamt 82 Tonnen Split neu erstellt.

Bekämpfung von Neophyten
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen. Ursprünglich kamen diese bei uns nicht vor. Durch den Menschen gelangten sie als Nutz- oder Gartenpflanzen zu uns oder wurden ungewollt eingeschleppt. Die meisten gebietsfremden Pflanzen sind eine Bereicherung und gefährden weder Mensch noch Natur. Bei einem Teil von ihnen handelt es sich jedoch um invasive Neophyten. Diese fallen durch ihren üppigen Wuchs, ihre schnelle Verbreitung und die Verdrängung der einheimischen Arten auf. Invasive Neophyten können gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen.

Um die Verbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern, ist die korrekte Entsorgung der Pflanzen wichtig. Die sicherste Entsorgung der Pflanzen geschieht in den meisten Fällen über den Kehricht. Der Kanton Aargau stellt neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur korrekten Entsorgung der Neophyten zur Verfügung. In Beinwil am See können die Säcke bei der Abteilung Werkdienste bestellt werden (Telefon 079 439 30 13). Die Säcke werden durch die Gemeinde entsorgt und können gratis der Hauskehrichtabfuhr mitgegeben werden. Bei der Gemeindekanzlei können zudem Flyer mit Informationen zu den wichtigsten invasiven Neophyten und deren korrekte Entsorgung bezogen werden.

Helfen Sie mit, invasive Neophyten auf unserem Gemeindegebiet aktiv und gezielt zu bekämpfen und halten Sie Ihren Garten frei von Sommerfliedern, einjährigem Berufkraut, Goldrute und weiteren invasiven Neophyten!

Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (ohne Nachtrag "unüberbaute Wohnzonen W2b") wurde mit Beschluss vom 12. Mai 2021 vom Regierungsrat genehmigt und trat am 22. Juni 2021 in Kraft. Leider wurde der bestehende Ortsbildschutzperimeter "Sandstrasse" aufgrund eines Zeichenfehlers in der genehmigten Planzeichnung nicht dargestellt. Dieses offensichtliche Versehen wurde erst bei der Zusammenführung der beiden genehmigten Teile der Nutzungsplanung (Gesamtrevision und Nachtrag unüberbaute Wohnzonen W2b) durch das Planungsbüro bemerkt.

Die Ortsbildschutzperimeter sind in der Bau- und Nutzungsordnung BNO generell festgelegt. Im Anhang 1 "Gebietsbeschreibungen" ist der Ortsbildschutzperimeter "Sandstrasse" nach wie vor enthalten. Es handelt sich daher offensichtlich um einen zeichnerischen Übertragungsfehler. Um diesen Fehler zu korrigieren, ist eine sogenannte "unwesentliche Änderung" der Nutzungsplanung erforderlich. Die Unterlagen befinden sich zurzeit beim Kanton in der Vorprüfung. Anschliessend erfolgen eine Information der Betroffenen, der Beschluss des Gemeinderats und die Publikation.

Parkplatz Strandbad: Jahresparkbewilligungen nur noch digital
Beim Parkplatz Strandbad besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, die Parkgebühren digital über eine App zu bezahlen (Parkingpay, EasyPark oder Twint). Mit einer App bezahlte Parkgebühren sind mit dem Kontrollschild verknüpft und die Bedienung der Parkuhr entfällt.
Jahresparkbewilligungen sind nur noch digital erhältlich und können über Parkingpay gekauft werden. Die Gebühren betragen unverändert CHF 42.00 für Einheimische und CHF 75.00 für Auswärtige.

Die Nutzung von Parkingpay ist einfach:

  • Laden Sie die ParkingpayApp auf das Smartphone oder wählen Sie auf der Homepage www.parkingpay.ch den Button "registrieren". Die Parkingpay-App kann im Google Play Store oder im App Store von Apple bezogen werden.
  • Personalien und Fahrzeugkennzeichen erfassen
  • Daten überprüfen und bestätigen
  • Konto aktivieren und nach den Bedürfnissen einrichten
  • Konto laden (oder Zahlungsmittel hinterlegen). Der Saldo muss mindestens der Höhe der Kosten der Parkbewilligung entsprechen.
  • Bei Ort "Beinwil am See" eingeben und die gewünschte Bewilligung wählen.

Jahresparkbewilligungen für Einheimische erfordern zwecks Überprüfung der Bezugsberechtigung eine Freigabe durch die Gemeindekanzlei (erfolgt normalerweise innerhalb von einem Arbeitstag). Nach der Freigabe ist die Bewilligung zu aktivieren ("Gültig ab"-Datum wählen) und der Zahlungsvorgang auszulösen. Erst dann ist die Jahresparkbewilligung gültig.

Für Personen, die kein Smartphone oder keinen Computer besitzen, kann die digitale Parkbewilligung auch am Schalter der Gemeindekanzlei ausgestellt werden.

Grüngutvignetten im Volg erhältlich
Die Grüngutvignetten sind neu im Volg Beinwil am See erhältlich. Gebührenpflichtige Kehrichtsäcke können sowohl im Volg als auch im Coop und in der Migros in Reinach gekauft werden.

Die Bevölkerung wird bei dieser Gelegenheit darauf hingewiesen, dass gebührenpflichtige Abfallsäcke in einem geschlossenen Behälter (oder Container) bereitzustellen sind. Kehrichtsäcke, die nicht in einem geschlossenen Behälter deponiert sind, werden von der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen und stehen gelassen.

Was gehört nicht ins Abwasser?
Was wir in Waschbecken, Klosetts, Bodenabläufen und Einlaufschächten beseitigen, muss durch kilometerlange Kanäle und über Pumpwerke nach Seengen in die Abwasserreinigungsanlage Region Hallwilersee (ARA) gespült werden.

Kanalisation und ARA, die wohl wichtigsten Einrichtungen im Dienste der Hygiene und des Gewässerschutzes, sind für uns zur Selbstverständlichkeit geworden. Sie werden oft gedankenlos missbraucht nach dem Motto «Aus den Augen – aus dem Sinn». So gelangen viele Fest- und Schadstoffe in die Kanalisation, wo sie zum Problem für den Betrieb des Kanalnetzes und der Pumpwerke werden oder gar den Reinigungsprozess in der ARA stören. Die Kosten für Reinigung und Unterhalt der Abwasseranlagen belasten uns alle.

Besuchen Sie die ARA unter www.ara-hallwilersee.ch. Unter dem Menüpunkt Prozesse erhalten Sie eine virtuelle Führung durch den Ablauf in der ARA von der mechanischen Reinigungsstufe bis zur Regenwasserbehandlung. Die einzelnen Aufgaben wurden ausserdem mit Bildern illustriert.

Bauen ohne Baubewilligung
Regelmässig muss der Gemeinderat feststellen, dass baubewilligungspflichtige Arbeiten ausgeführt werden, ohne zuerst die dafür notwendige Baubewilligung einzuholen, oder dass Bedingungen und Auflagen, die mit der Baubewilligung verfügt worden sind, nicht eingehalten werden. Der Gemeinderat kann in diesen Fällen Bussen bis CHF 2'000 aussprechen. In schweren Fällen kann sogar eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft erfolgen. Strafbar ist die vorsätzliche oder fahrlässige Widerhandlung, begangen durch Bauherren, Eigentümer, sonstige Berechtigte, Projektverfasser, Unternehmer und Bauleute.

Widerhandlungen gegen Bauvorschriften werden vom Gemeinderat konsequent geahndet. Der Gemeinderat hat auch in diesem Jahr bereits wieder mehrere Personen mit Bussen zwischen CHF 200 und CHF 500 belegt, weil ohne Baubewilligung gebaut oder Auflagen der Baubewilligung missachtet worden sind. Es empfiehlt sich deshalb, eine allfällige Baubewilligungspflicht vor Inangriffnahme von Bauarbeiten abzuklären und sich an die Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung zu halten.

Parkplätze bei der Reformierten Kirche
Die Gemeinde hat von der Reformierten Kirchgemeinde die Nutzung und Bewirtschaftung der Parkplätze bei der Reformierten Kirche übernommen. Die Parkplätze sind zu öffentlichen Parkplätzen erklärt und mit einer Verkehrsbeschränkung belegt worden. Das Parkieren ist nur noch mit Parkscheibe während maximal 4 Stunden erlaubt. Die entsprechende Signalisation wurde in den Frühlingsferien aufgestellt.

Drittmeldepflicht | Meldung von Mieterwechsel
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG (SAR 122.200) verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.

Mittels neuer Portallösung können Liegenschaftsbesitzer und Liegenschaftsverwaltungen Ein- und Auszüge von Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online (www.drittmeldung.ch) an die Einwohnerdienste melden. Die Meldefrist beträgt 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.

Parkplatz beim Chrosihus
Auf dem Parkplatz beim Chrosihus ist das Parkieren von Motorfahrzeugen von Montag bis Freitag nur noch für maximal vier Stunden und mit Parkscheibe oder mit einer Parkkarte erlaubt. Für Lastwagen gilt ein Parkverbot. Diese Verkehrsbeschränkung ist seit 22. Februar 2020 rechtskräftig und die entsprechenden Signale wurden im April aufgestellt.

Grund der Verkehrsbeschränkung war das Dauerparkieren, insbesondere durch in der Region wohnhafte Pendler, die anstelle des gebührenpflichtigen SBB-Parkplatzes den Chrosihusplatz benützten, sowie von Einwohnern von Beinwil am See oder in Beinwil am See arbeitstätigen Personen, die mangels Parkplatz am Wohnort oder Arbeitsplatz das Fahrzeug auf dem Chrosihusplatz abstellten.

Der Gemeinderat hat ein Parkierungsreglement erlassen. Einwohner von Beinwil am See und in Beinwil am See erwerbstätige Personen können auf der Gemeindekanzlei gegen Gebühr eine Parkkarte erwerben, die das zeitlich unbefristete Parkieren erlaubt. Die Gebühr entspricht dem Gegenwert der Leistung der Gemeinde (Benützung als Parkplatz). Eine Monatskarte kostet 40 Franken. Erhältlich sind auch Tages-, Halbjahres- und Jahreskarten. Das Reglement kann auf der Homepage der Gemeinde (www.beinwilamsee.ch) im Online-Schalter eingesehen und heruntergeladen werden.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Amacher Peter, Zihlstrasse 48, 5712 Beinwil am See, für Umbau Einfamilienhaus in Zweifamilienhaus, Vergrösserung Doppel in Dreifachgarage, Erweiterung Vorplatz mit Besucherparkplatz, Umgebungsarbeiten mit Stützmauer, Montage Solarzellen an Ostfassade, Zihlstrasse 48, Gebäude Nr. 1419, Parzelle Nr. 586
  • Einwohnergemeinde Beinwil am See, 5712 Beinwil am See für Photovoltaikanlage, Strandbad Staadmatt, Staadmattstrasse, südliches Gebäude Nr. 902, Parzelle Nr. 417
  • Reinl Stefan und Julia, Zihlstrasse 45, 5712 Beinwil am See, für Anbau Wintergarten mit Pool, Rückbau Kaltdach, diverse Änderungen an Fenstern und Türen, Einbau Cheminée mit Aussenkaminanlage, Zihlstrasse 45, Gebäude Nr. 936, Parzelle Nr. 225