Direkt zum Inhalt springen

Öffentliche Auflage Gestaltungsplan Seehalde

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 5. Februar 2018 bis 6. März 2018 auf der Gemeindekanzlei auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Hinweis: Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Beinwil am See unter www.beinwilamsee.ch /Politik /Planungen heruntergeladen und eingesehen werden.

 

5712 Beinwil am See, 29. Januar 2018
GEMEINDERAT BEINWIL AM SEE