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Verkehrsbeschränkung

Gestützt auf das Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 und die Signalisationsverordnung (SSV) vom 5. September 1979 wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt:

Häsigasse
Parkieren mit Parkscheibe (Signal 4.18) mit Zusatztext max. 3 h, nur markierte Felder, Parkieren verboten (Signal 2.50) von 21:00 – 07:00 Uhr (ersetzt Publikation im Amtsblatt vom 29. September 2017)

Gegen diese Verkehrsbeschränkung kann innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 2. Februar 2018 beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinderat Beinwil am See