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Lotteriegewinn

Einkünfte aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen sind als ordentliches Einkommen steuerpflichtig. Die darauf abgezogene Verrechnungssteuer kann mit der Deklaration im Wertschriftenverzeichnis des jeweiligen Jahres zurückgefordert werden.

Kantonal werden pauschal Fr. 1'000.-- als abzugsberechtigte Einsatzkosten anerkannt wobei diese maximal auf dem Umfang des steuerbaren Gewinnes beschränkt sind.


Zuständige Abteilung