Steuern: Termine
Januar / Februar
Für Zahlungen nach dem 31. Oktober wird ein Verzugszins erhoben.
Sie erhalten überdies die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Diese Rechnung ist bis am 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.
März
Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen ihre Steuererklärung bis am 31. März des aktuellen Jahres einreichen.
Juni
Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft müssen ihre Steuererklärung bis am 30. Juni des aktuellen Jahres einreichen.
Laufend
Nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die Veranlagung und die definitive Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Bundessteuern des Veranlagungsjahres. Allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung sind innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.