Voranschlag Einwohner-/Ortsbürgergemeinde
Die Informationen über die Voranschläge der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde werden mit der Einladung zur Gemeindeversammlung in reduzierter Form an die Stimmberechtigten abgegeben. Einen vollständigen Voranschlag können Sie bei der Finanzverwaltung bestellen.