Direkt zum Inhalt springen

Erbbescheinigung

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen zuständig ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnort des Erblassers.

Eine Erbbescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Konten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Kontakt:

Gerichtspräsident Bezirk Kulm
Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 3
5726 Unterkulm
Tel. 062 768 55 55
Fax 062 768 55 56

Dienstleistung:


Zuständige Abteilung