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Identitätskarte und Pass

Beantragung eine Identitätskarte resp. eines Schweizer Passes

Identitätskarte

Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt und kann im Kanton Aargau bei der Hauptwohnsitzgemeinde (allerdings nicht im Kombiangebot) beantragt werden.

Pass 10 und Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte)

Der Pass 10 bzw. das Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte) ist bei der zuständigen ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum Aargau) zu beantragen (via Internet oder telefonisch):

https://www.ag.ch/passamt oder Tel. 062 835 19 28

Bei der persönlichen Vorsprache (nach erfolgter Terminvereinbarung) ist der zu ersetzende Ausweis (Pass/Identitätskarte) vorzulegen. Der Verlust eines Ausweises ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden (Verlustanzeige muss bei der persönlichen Vorsprache vorgelegt werden).

Kinder, Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen unter umfassender Beistandschaft sind durch die sorgeberechtigte Person resp. gesetzliche Vertretung (Beistand) zu begleiten, welche sich auch ausweisen muss (die bei der Beantragung erhaltene Einwilligungserklärung muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden).

Zukünftige Eheleute können max. 60 Arbeitstage vor der Trauung einen Ausweis mit den nach der Trauung gültigen Personendaten beantragen (Zivilstandsamtliche Bestätigung muss vorliegen).

Bei der persönlichen Vorsprache wird die Identität geprüft und die für die Ausstellung des neuen Ausweises notwendigen biometrischen Daten erfasst (Gesichtsbild, Fingerabdrücke, Unterschrift).

Möchten Sie trotzdem ein eigenes Foto verwenden, muss dies den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen:

  • Das Foto muss auf einem unverschlüsselten und nicht gegen Zugriff geschützten USB-Stick (Filesystem FAT 32) in einem separaten Verzeichnis gespeichert sein.
  • Die Fotografie muss als Graustufenbild (8 Bit/Pixel) im Format JPEG mit Kompression mit hoher Qualität (Dateigrösse ca. 700 kB) und Baseline (Standard)-Format beigebracht werden. Sie darf nicht retouchiert sein.
  • Mit Ausnahme der Anforderungen betreffend Format müssen die Vorgaben der Fotomustertafel (siehe www.schweizerpass.ch) eingehalten werden.
  • Anforderungen bezüglich Format: Die Grösse des Bildes muss 1980 x 1440 Pixel (Höhe x Breite) betragen; der Augenabstand (Pupille zu Pupille) muss zwischen 15 und 20 Prozent der Bildbreite betragen; die Augen müssen im Bereich von 50-70 Prozent der Bildhöhe, gemessen vom unteren Bildrand, liegen.
  • Die mitgebrachte Fotografie wird mit einem vor Ort erfassten Bild verifiziert und im System nachbearbeitet.
  • Es besteht kein Anspruch auf Verwendung der Fotografie, wenn diese nicht alle Anforderungen erfüllt. Das Mitbringen einer Fotografie hat keine Gebührenreduktion zu Folge.

Die Gebühr für den Ausweis ist direkt beim Ausweiszentrum Aargau zu bezahlen (Barzahlung, Maestro, Postcard, Mastercard, VISA, V PAY, TWINT).

Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt in der Regel 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Der Ausweis wird direkt von der Produktionsstelle mit eingeschriebener Post an die vereinbarte Adresse zugestellt.

Provisorischer Pass

In dringenden Situationen, namentlich, wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhandengekommen ist),
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,

kann Ihnen die zuständige ausstellende Behörde (Ausweiszentrum Aargau) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt. Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin und Basel-Mulhouse-Freiburg können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Einige wenige Staaten anerkennen den provisorischen Schweizer Pass nicht. Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind deshalb bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen. Die USA erlauben (seit dem 01.07.2009) die Einreise (und Durchreise) mit einem provisorischen Pass nur mit Visum. Letzteres wird aber – wie die Erfahrung zeigt – nur in absoluten Notfällen erteilt.

Einreisebestimmungen

Verbindliche Auskünfte zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes sind bei der betreffenden Botschaft oder dem betreffenden Konsulat einzuholen.

Kurzübersicht
Was Gültigkeit Kosten inkl. Porto Wo beantragen

Pass 10
Minderjährige 5 Jahre CHF 65 Ausweiszentrum Aargau
Erwachsene 10 Jahre CHF 145 Ausweiszentrum Aargau

Kombiangebot (Pass 10 und Identitätskarte)
Minderjährige 5 Jahre CHF 78 Ausweiszentrum Aargau
Erwachsene 10 Jahre CHF 158 Ausweiszentrum Aargau

Provisorischer Pass
Minderjährige 1 Jahr CHF 100 Ausweiszentrum Aargau
Erwachsene 1 Jahr CHF 100 Ausweiszentrum Aargau

Identitätskarte
Minderjährige 5 Jahre CHF 35 Wohnsitzgemeinde (Einwohnerdienste)
Erwachsene 10 Jahre CHF 70 Wohnsitzgemeinde (Einwohnerdienste)

Öffnungszeiten

siehe unter www.ag.ch/ausweiszentrum

Weitere Informationen

Das Ausweiszentrum Aargau befindet sich an der Bleichemattstrasse 1 in Aarau und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln optimal erreichbar. Es stehen wenige Parkplätze zur Verfügung (siehe Situationsplan unter www.ag.ch/ausweiszentrum). Das Ausweiszentrum Aargau ist rollstuhlgängig eingerichtet.

Weitere Informationen: http://www.schweizerpass.ch/ und www.ag.ch/ausweiszentrum.


Zuständige Abteilung