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Kindes- und Erwachsenenschutz

Im Kanton Aargau ist seit 1. Januar 2013 das Familiengericht für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Das Familiengericht ordnet vormundschaftliche Massnahmen an, sofern das Gesetz solche vorsieht oder eine Person nicht mehr in der Lage ist, selbst zu handeln. Vormundschaftliche Massnahmen können auch auf eigenes Begehren der betroffenen Person errichtet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Familiengericht, Zentrumsplatz 1, 5726 Unterkulm (Tel. 062 768 55 55).


Zuständige Abteilung