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Auslandaufenthalt

Für die Frage der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht ist entscheidend, ob die Abwesenheit befristet oder unbefristet erscheint. Die Steuerpflicht endet mit der Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle, wenn eine Person mindestens für einige Monate ins Ausland verreist, ihre Arbeitsstelle und Wohnung kündigt, in der Zwischenzeit den Heimatschein in ihrer Heimatgemeinde deponiert und sich nach der Rückkehr in einer anderen Gemeinde anmeldet. Bei einem Auslandaufenthalt muss unbedingt ein Vertreter in der Schweiz für die steuerlichen Angelegenheiten bevollmächtigt werden.

Falls diese Kriterien auf Sie zutreffen, nehmen Sie doch bitte mit uns Kontakt auf.


Zuständige Abteilung