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Grundstückschätzungen

Die Grundstückschätzung zur Feststellung von Eigenmiet- und Steuerwert wird durch das Steueramt veranlasst. Falls eine Liegenschaft gekauft wurde, wird die Schätzung im Normalfall auf den neuen Eigentümer mutiert. Sollte jedoch ein Umbau stattgefunden haben oder wurde die Liegenschaft gänzlich neu gebaut, ist eine Besichtigung vor Ort nötig. Das Steueramt meldet sich dazu mit einem Terminvorschlag.


Zuständige Abteilung