Kapitalzahlungen
Kapitalzahlungen aus beruflicher (2. Säule) oder gebundener (Säule 3a) Vorsorge, Entschädigungen mit Vorsorgecharakter oder Kapitalgewinne (unter bestimmten Voraussetzungen) unterliegen einer getrennt vom übrigen Einkommen berechneten Jahressteuer zu 30 % des Tarifes. Die Steuer kann hier berechnet werden.
Die Steuerveranlagung wird entweder aufgrund der Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder aufgrund der Deklaration in der Steuererklärung erhoben.