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Sekundäre Steuerpflicht

Bei nicht im Kanton Aargau wohnhaften steuerpflichtigen Personen werden Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit in Beinwil am See besteuert.

Dabei wird das Einkommen und Vermögen der in Beinwil am See gelegenen Steuerobjekte nach dem Steuersatz, der Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht, besteuert.

Es ist lediglich eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons einzureichen.


Zuständige Abteilung