Direkt zum Inhalt springen

Steuerberechnung

Anhand des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens wird die einfache Steuer (auch 100 %-Steuer) mittels Einkommens- und Vermögenssteuertarif berechnet. Diese einfache Steuer wird mit dem Kantons-, Gemeinde- und mit einem allfälligen Kirchensteuerfuss multipliziert. Eine allfällige Feuerwehrsteuer (2 ‰ des steuerbaren Einkommens - mindestens Fr. 30.--, maximal Fr. 300.--) wird dem Steuerbetrag dazugeschlagen. Die direkte Bundessteuer wird gemäss separatem Tarif berechnet. Eine detaillierte Berechnung finden Sie hier.


Zuständige Abteilung