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Steuern: Termine

Januar / Februar

Die Steuererklärungsformulare werden verschickt. Sie erhalten die provisorische Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern für das aktuelle Jahr. Die provisorische Rechnung ist in der Regel bis am 31. Oktober (Fälligkeitstermin) zu bezahlen. 
Jede Zahlung vor dem 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert.

Für Zahlungen nach dem 31. Oktober wird ein Verzugszins erhoben.

Es ist empfehlenswert, die Steuerzahlung nach Erhalt der provisorischen Rechnung im persönlichen Jahresbudget zu planen. Bei (drohenden) Zahlungsschwierigkeiten muss rechtzeitig mit der zuständigen Bezugsstelle eine Lösung gefunden werden.

Sie erhalten überdies die provisorische Steuerrechnung für das Veranlagungsjahr für die direkte Bundessteuer. Diese Rechnung ist bis am 31. März des aktuellen Jahres zu begleichen.

März

Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige müssen ihre Steuererklärung bis am 31. März des aktuellen Jahres einreichen.

Juni

Selbständigerwerbende oder Inhaber einer Familienaktiengesellschaft müssen ihre Steuererklärung bis am 30. Juni des aktuellen Jahres einreichen.

Laufend

Nach Verarbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie die Veranlagung und die definitive Rechnung für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die Bundessteuern des Veranlagungsjahres. Allfällige Mehrbeträge gegenüber der provisorischen Rechnung sind innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Sie erhalten die Rückerstattung der Verrechnungssteuer für Fälligkeiten des Veranlagungsjahres.


Zuständige Abteilung