Direkt zum Inhalt springen

Steuerpflicht allgemein

Eine Steuererklärung haben alle natürlichen Personen einzureichen, die am 31. Dezember des entsprechenden Jahres ihren Wohnsitz in Beinwil am See hatten.

Personen die im vergangenen Jahr volljährig geworden sind, haben im aktuellen Jahr erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen.

Bei Heirat im Verlauf des Jahres erfolgt eine gemeinsame Besteuerung für das ganze Jahr. Dementsprechend haben die Ehegatten im Folgejahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.

Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz erfolgt die Besteuerung für das ganze Kalenderjahr an demjenigen Ort, in welchem sich der Wohnsitz am 31. Dezember des jeweiligen Jahres befand.


Zuständige Abteilung