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Steuerrechnung (definitive)

Die Steuerveranlagungen werden nach Eingangsdatum vorgenommen. Je früher und vollständiger die Steuererklärung eingereicht ist, umso schneller erhält man die definitive Veranlagung.

Verzögerungen kann es geben, wenn die Freigabe durch die Sektion Verrechnungssteuern des Kant. Steueramt wegen offener Prüfung des Wertschriftenverzeichnisses noch nicht erfolgt ist.


Zuständige Abteilung