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Gemeindenachrichten

Häckseldienst – Terminverschiebung
Infolge des Jugend- und Dorffests vom 19. und 20. Juni 2026 findet der Häckseldienst im Juni nicht wie im Abfallkalender festgehalten am 20. Juni 2026 statt, sondern am 27. Juni 2026.

Neophyten
An den folgenden Daten finden auch dieses Jahr wieder Neophyten-Abende statt:

Freitag, 5. Juni 2026
Freitag, 3. Juli 2026
Freitag, 4. September 2026

Treffpunkt ist um 19.00 Uhr beim Chrosihus. Der Einsatz dauert bis ca. 21.00 Uhr. Es werden Neophyten ausgerissen und eingesammelt. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen mitzuhelfen, um die Problempflanzen gemeinsam zu bekämpfen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Anschliessend findet beim ‘Anker’ ein gemütliches Beisammensein statt.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern und gefährden den Strassenverkehr und die Fussgänger. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen sind verpflichtet, ihre Bäume, Hecken und Sträucher dauerhaft zurückgeschnitten zu halten. Es gelten folgende Vorschriften:

  • Bei Fahrbahnanstoss sind Bäume und Sträucher auf eine lichte Höhe von 4.50 m und bei Trottoirs, Rad und Gehwegen auf eine lichte Höhe von 2.50 m auszuasten und zurückzuschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrssignale und Hausnummern dürfen nicht verdeckt werden (§ 9 Strassenreglement).
  • Die vom Strassenmark gemessenen Abstände betragen für Einfriedigungen (dazu zählen auch Gehölze in Form von Hecken und Lebhägen) von mehr als 80 cm bis zu 1.80 m Höhe und einzelne Bäume gegenüber Kantonsstrassen 2 m und gegenüber Gemeindestrassen 60 cm (§ 111 BauG).
  • Lebhäge und Hecken entlang öffentlicher Strassen dürfen nicht höher sein als 1.80 m (§ 40 BNO).
  • In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 60 cm bis 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV).

Der Gemeinderat setzt den Grundeigentümern eine Frist bis Ende Juni 2026 für diese Arbeiten. Die einzelnen Strassenzüge werden kontrolliert. Kommen Eigentümer ihren Pflichten nicht nach, wird das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern nach Ablauf der Frist durch die vom Gemeinderat Beauftragten, auf Kosten der Grundeigentümer, veranlasst (§ 9 Strassenreglement). Bei Fragen gibt Thomas Mosimann, Leiter Werkdienste, Telefon 079 439 30 13, gerne Auskunft.

Entsorgung Kehrichtsäcke
Für die Entsorgung von Kehrichtsäcken besteht seit einigen Jahren eine Containerpflicht. Die Säcke dürfen nicht frei herumstehen, da die Gefahr besteht, dass Tiere die Säcke aufreissen und den Inhalt verteilen. Solche Kehrichtsäcke werden von der Kehrichtabfuhr nicht mitgenommen und stehen gelassen.

Ferienzeit – Reisezeit
Schon bald stehen die Sommerferien vor der Tür. Sind Ihre Reisedokumente noch gültig? Vor den Ferien ist für die Ausstellung einer Identitätskarte oder eines Passes mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Informationen erhalten Sie bei den Einwohnerdiensten oder beim Ausweiszentrum (Pass oder Kombiangebot Pass/Identitätskarte) in Aarau.

Jungbürgerfeier - Voranzeige
Am Freitag, 23. Oktober 2026, findet die Jungbürgerfeier statt. Eingeladen sind die Jungbürgerinnen und Jungbürger der Jahrgänge 2007 und 2008. Die persönlichen Einladungen werden Anfang September verschickt.

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • ARGE Brauerei Beinwil am See, Landhausweg 9, 5712 Beinwil am See, für Grundrissanpassung Wohnung Nr. 4, Haus B, und Reklamegesuch, Bühlstrasse 5 und 7, Gebäude Nr. 1791, Parzelle Nr. 839
  • Baumanagement4you GmbH, Hörnlistrasse 14, 6403 Küssnacht am Rigi, für Neubau zwei Zweifamilienhäuser mit Tiefgarage, Quellenweg, Parzelle Nr. 2496

  • De Silva Roshan und Rektorik Isabell, Sandstrasse 30, 5712 Beinwil am See, für Aufbau Pergola und Aufstellung Gartensauna, Sandstrasse 30, Gebäude Nr. 481, Parzelle Nr. 1874

  • Eichenberger Lothar und Eichenberger Jutta, Schöntalstrasse 41, 5712 Beinwil am See, für Rückbau bestehende Gebäude, Ersatzneubau Mehrfamilienhaus und Neubau zwei Dreifamilienhäuser mit Tiefgarage und Schopf, Schöntalstrasse 31, Gebäude Nrn. 69 und 1259, Parzellen Nrn. 1621 und 1085

  • Erismann Gilles, Feldstrasse 29, 5712 Beinwil am See, für Dach und Fassadensanierung, Feldstrasse 29, Gebäude Nr. 966, Parzelle Nr. 2274

  • Thomann Nicole, Wydenstrasse 13, 5734 Reinach, und Michael Galli Dachfenster GmbH, Löwenplatz 3, 5712 Beinwil am See, für Rückbau bestehende Gebäude und Neubau zwei Zweifamilienhäuser mit Garagen, Sandstrasse 60, Gebäude Nrn. 173, 867 und 967, Parzelle Nr. 789