Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben nach einer Neubeurteilung die Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr auf die Stufe 5 von 5 erhöht (sehr grosse Waldbrandgefahr).
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) verfügt per Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses umfasst auch ein Feuerwerksverbot im Kantonsgebiet. Auch Höhen- und 1. August-Feuer werden angesichts der weiter ansteigenden Trockenheit verboten.
Merkblatt Verhalten bei Trockenheit (Gefahrenstufe 5 von 5)