Erschliessungsplan Eggelerbach - öffentliche Auflage
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Unterlagen des Erschliessungsplans «Eggelerbach» gemäss § 24 des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG, SAR 713.100) öffentlich aufgelegt.
Die Entwürfe mit Erläuterungen wie auch der Vorprüfungsbericht liegen vom 14. August 2026 bis am 14. September 2026 öffentlich bei der Gemeindekanzlei Beinwil am See auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Beinwil am See, 5712 Beinwil am See, einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Mit der Genehmigung des Erschliessungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt
(§ 132 Abs. 1 BauG).
Gemeinde Beinwil am See