Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Die neue Identiätskarte wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Deren Bezug wird freiwillig sein. Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die biometrische Identitätskarte kann ausschliesslich beim Ausweiszentrum in Aarau beantragt werden.
Für die Beantragung von nicht biometrischen Identitätskarten ist weiterhin die Gemeinde zuständig.