Gemeindenachrichten
Arbeitsjubiläum
Am 1. April 2026 dürfen zwei Mitarbeiter der Gemeinde Beinwil am See ihr Arbeitsjubiläum feiern:
- Thomas Mosimann, Leiter Werkdienste und Strassenmeister, 40 Jahre
- Markus Müller, Leiter Finanzen, 20 Jahre
Der Gemeinderat und das Personal gratulieren Thomas Mosimann und Markus Müller zum Jubiläum herzlich und danken beiden Mitarbeitern für den jahrelangen, zuverlässigen und mit grossem Engagement geleisteten Dienst zu Gunsten der Gemeinde. Thomas Mosimann und Markus Müller werden weiterhin viel Freude und Genugtuung bei der täglichen Arbeit gewünscht.
Neuer Leiter Strandbad
Am 1. Mai 2026 wird Markus Dick die Stelle als Leiter Strandbad antreten. Der Gemeinderat freut sich, einen erfahrenen Bademeister für die kommende Saison gefunden zu haben und wünscht Herrn Dick bereits jetzt viel Erfolg und Freude an seiner neuen Tätigkeit.
Informationen Abteilung Steuern / eTAX Aargau
Ab 2026 steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung einfach, sicher und ortsunabhängig ausgefüllt werden. Die mit eTAX AARGAU ausgefüllte Steuererklärung kann neu nur noch online übermittelt werden. Papierausdrucke zu Handen des Steueramtes sind mit diesem Programm nicht mehr möglich. Belege können wahlweise ebenfalls elektronisch übermittelt werden oder auch in Papierform eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ag.ch/etax.
Die Steuererklärung sollte grundsätzlich bis 31. März 2026 bei uns eintreffen. Vor dem 30. Juni 2026 werden jedoch keine entsprechenden Mahnungen versendet. Wenn Sie die Steuererklärung oder einfach die Belege dazu persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen wollen, benützen Sie bitte den Briefkasten vor dem Eingang.
Wechsel Zahlungseingangskonto zu UBS
Ab 1. Januar 2026 hat das Zahlungseingangskonto zu UBS gewechselt. Mit den Steuerrechnungen 2026 erhalten Sie Einzahlungsscheine mit der neuen IBAN Nummer CH71 3000 5231 1852 7601 R.
Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern
Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank / Post) direkt ausbezahlt. Wir bitten alle Pflichtigen, welche noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachzuholen. Bitten prüfen Sie unbedingt, ob die angegebene Bankverbindung immer noch korrekt ist.
Fristerstreckung Steuererklärungen
Unter www.ag.ch/steuern oder über die Homepage der Gemeinde können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt. Eine Fristerstreckung per Telefon (062 765 60 25) oder E-Mail (steuern@beinwilamsee.ch) ist ebenfalls möglich. Die Fristerstreckung kann neu auch direkt über eTAX AARGAU erfolgen.
Für Jugendliche: Info über Steuern
Unter www.steuern-easy.ch wurde eine Seite mit wertvollen Informationen und vielen Tipps zum Thema Steuern aufgeschaltet. Der Inhalt richtet sich im Besonderen an Jugendliche und junge Steuerpflichtige. Reinklicken lohnt sich.
Mahngebühren
Wir erinnern Sie daran, dass der Grosse Rat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1. Januar 2019 eingeführt hat. Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von CHF 35 an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr CHF 50. Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit CHF 35 in Rechnung gestellt. Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden CHF 100 fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Bitte reichen Sie diese aber frühzeitig ein. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.
Gesuche um Zahlungsaufschub
Diese sind direkt an die Abteilung Finanzen (finanzen@beinwilamsee.ch oder Telefon 062 765 60 20) und nicht an die Abteilung Steuern zu richten.
Kündigung in der Abteilung Steuern
Nicole Thomann, Sachbearbeiterin Abteilung Steuern, hat ihr Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde Beinwil am See per 30. Juni 2026 gekündigt. Der Gemeinderat dankt Frau Thomann herzlich für ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit während der vergangenen drei Jahre und wünscht ihr für ihre berufliche wie private Zukunft alles Gute.
Die Stelle ist zur Neubesetzung ausgeschrieben.
Informationen zu wesentlichen Änderungen der Zivilschutzverordnung per 01.01.2026
Die kantonale Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz hat mitgeteilt, dass per 1. Januar 2026 die revidierte Zivilschutzverordnung (ZSV) in Kraft tritt. Die wichtigsten Änderungen:
- Auch An-, Um- und Ausbauten sowie Nutzungsänderungen gelten neu als Neubauten und können schutzraumpflichtig sein.
- In Gebieten mit zu wenigen Schutzplätzen kann der Kanton Schutzräume auch bei Wohnhäusern unter 38 Zimmern verlangen.
- Der Ersatzbeitrag steigt von CHF 400.00 auf CHF 1’400.00 pro Schutzplatz.
- Private Schutzräume, die vor dem 01.01.1987, erstellt wurden und die Mindestanforderungen nicht mehr erfüllen, müssen nachgerüstet werden, wenn sie bei einem Neubau auf demselben Areal in die Berechnung einbezogen werden.
- Schutzanlagen und Schutzräume ab 40 Jahren müssen erneuert werden. Der Ersatz der technischen Einrichtungen erfolgt innert fünf Jahren nach Feststellung bei der periodischen Kontrolle und wird über kantonale Ersatzbeiträge finanziert. Sehr kleine Schutzräume (bis fünf Plätze) werden in der Regel aufgehoben.
Weitere Informationen sind bei der kantonalen Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz erhältlich.
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Baumann Hansjörg, Hauptstrasse 9, 5734 Reinach, für einen Verpflegungsautomat, Löwenplatz 3, Gebäude Nr. 449, Parzelle Nr. 1667
- Leuenberger Maik, Seestrasse 36, 5712 Beinwil am See, für Dachsanierung mit Lukarneneinbau, Einbau Badezimmer, Seestrasse 36, Gebäude Nr. 511, Parzelle Nr. 1896
- Mano Immo AG, Kirchfeld 9, 6294 Ermensee, für Photovoltaikanlage, Krienzstrasse 2, Gebäude Nr. 132, Parzelle Nr. 851