Direkt zum Inhalt springen

Erbenverzeichnis

Erbenverzeichnisse können bei der Gemeindekanzlei des letzten Wohnortes des Erblassers bestellt werden.

Im Erbenverzeichnis werden die gesetzlichen Erben aufgeführt. Es gibt jedoch keine Auskunft über allfällig vorhandene letztwillige Verfügungen.


Zuständige Abteilung