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Initiativbegehren

Stimmbürger/innen können durch die Einreichung eines Initiativbegehrens die Behandlung eines Gegenstandes in der Gemeindeversammlung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es die Unterschriften von 1/10 der Stimmberechtigten von Beinwil am See.

Initiativbegehren können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Dienstleistung:


Zuständige Abteilung