Initiativbegehren
Stimmbürger/innen können durch die Einreichung eines Initiativbegehrens die Behandlung eines Gegenstandes in der Gemeindeversammlung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, braucht es die Unterschriften von 1/10 der Stimmberechtigten von Beinwil am See.
Initiativbegehren können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.