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Lebensbescheinigung

Lebensbescheinigungen werden durch die Einwohnerdienste ausgestellt. Es ist erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorsprechen und Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte vorweisen.

Die Gebühr beträgt gemäss Verordnung zum Gesetz über die Register und das Meldewesen (Register- und Meldeverordnung, RMV; SAR 122.212) CHF 20.00.


Zuständige Abteilung