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Wegzug

Ein Wegzug aus Beinwil am See ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder elektronisch via eUmzugAG zu melden.
 

eUmzugAG

Eine Abmeldung mit eUmzugAG - elektronische Umzugsmeldung - ist möglich seit 4. September 2017. Bitte verwenden Sie dazu folgenden Link: eUmzugAG


Persönliche Vorsprache am Schalter

Für die persönliche Abmeldung am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:

SchweizerInnen

  • Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz (Schriftenempfangsschein)
  • Identitätsnachweis (Pass/Identitätskarte)

Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort.

AusländerInnen

  • Ausländerausweis
  • gültiger Identitätsnachweis (Pass/Identitätskarte)

Die Abmeldung wird im Ausländerausweis eingetragen.


Zuständige Abteilung