Wegzug
Ein Wegzug aus Beinwil am See ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder elektronisch via eUmzugAG zu melden.
eUmzugAG
Eine Abmeldung mit eUmzugAG - elektronische Umzugsmeldung - ist möglich seit 4. September 2017. Bitte verwenden Sie dazu folgenden Link: eUmzugAG
Persönliche Vorsprache am Schalter
Für die persönliche Abmeldung am Schalter benötigen wir folgende Unterlagen:
SchweizerInnen
- Meldebestätigung für Haupt- oder Nebenwohnsitz (Schriftenempfangsschein)
- Identitätsnachweis (Pass/Identitätskarte)
Sie erhalten Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort.
AusländerInnen
- Ausländerausweis
- gültiger Identitätsnachweis (Pass/Identitätskarte)
Die Abmeldung wird im Ausländerausweis eingetragen.