Grundstückschätzungen
Die Grundstückschätzung zur Feststellung von Eigenmiet- und Steuerwert wird durch das Steueramt veranlasst. Falls eine Liegenschaft gekauft wurde, wird die Schätzung im Normalfall auf den neuen Eigentümer mutiert.
Die Grundstückschätzung zur Feststellung von Eigenmiet- und Steuerwert wird durch das Steueramt veranlasst. Falls eine Liegenschaft gekauft wurde, wird die Schätzung im Normalfall auf den neuen Eigentümer mutiert.