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Prämienverbilligung Krankenkasse

Der Kanton gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die antragstellenden Personen müssen bei einem vom Bund anerkannten Versicherer für die gesetzliche Krankenpflege versichert sein und den Wohnsitz am 1. Januar im Kanton Aargau haben.

Am 1. Juli 2016 ist das Prämienverbilligungswesen neu geregelt worden.

Sofern Sie die Kriterien für einen möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erfüllen und Ihre massgebenden Steuerdaten rechtskräftig sind, erhalten Sie automatisch von der SVA Aargau einen Code und Link für die Online-Anmeldung zugestellt. Mit diesem Code können Sie sich im Internet für die Prämienverbilligung anmelden. Sie haben ab Erhalt des Codes und des Links 6 Wochen Zeit, den Antrag zu stellen. Die bisherige Anmeldefrist 31. Mai entfällt. Der Antrag muss in jedem Fall bis am 31. Dezember gestellt werden.

Die Anträge können nur via Online-Verfahren gestellt werden.

Weitere Informationen zu der Prämienverbilligung finden Sie auf der Website der SVA Aargau: SVA Aargau - Individuelle Prämienverbilligung


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