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Drittmeldepflicht (Vermietermeldung)

Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, sind gemäss Register- und Meldegesetz verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Es besteht die Möglichkeit, Ein- und Auszugsmeldungen direkt über www.drittmeldung.ch zu erfassen. Diese werden danach via SedexClient an die Gemeinde gesandt und im Einwohnerkontrollsystem als Vermietermeldung importiert.


Zuständige Abteilung