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Anmeldung / Zuzug

Personen die nach Beinwil am See zuziehen, haben sich innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder elektronisch via eUmzugAG anzumelden.
 

eUmzugAG

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit eUmzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht benutzen.

eUmzug ist in der Aufbauphase – noch nicht alle Gemeinden nehmen teil
Nur Wegzug: Sie können von einer teilnehmenden Gemeinde in eine nicht teilnehmende Gemeinde wegziehen. Sie müssen anschliessend den Zuzug gemäss der Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen. Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Gemeinden finden Sie hier.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Die Angaben zu Ihrer Person, wie sie im Einwohnerregister Ihrer heutigen Wohngemeinde geführt werden. Sie finden diese Angaben auf der Meldebestätigung Ihrer heutigen Wohngemeinde. Sollten Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, bitten wir Sie, die Angaben gemäss Ihrem Reisedokument (Pass/Identitätskarte) einzutragen.

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen bereit:

  • Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsnachweis der neuen Wohnung
  • Krankenversicherungspolice aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung (nur bei Wegzug/Zuzug)

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, ist eine Heirats- bzw. Scheidungsurkunde notwendig
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)

Voraussetzungen bei Umzug innerhalb des Kantons Aargau

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und F)

Voraussetzungen bei Zuzug in den Kanton Aargau

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B oder C
  • Sie müssen den Wegzug zuerst bei Ihrer alten Wohngemeinde melden

Voraussetzungen bei Wegzug aus dem Kanton Aargau

  • Personen mit Schweizer Bürgerrecht
  • Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N und F)
  • Hier können Sie den Wegzug aus einer Gemeinde des Kantons Aargau melden und allenfalls sogar direkt den Zuzug für den neuen Kanton (siehe Übersicht der teilnehmenden Gemeinden (Link
  • Sollte Ihre zukünftige Wohngemeinde nicht teilnehmen bzw. den Zuzug via eUmzug zulassen, müssen Sie anschliessend Ihren Zuzug gemäss der Vorgaben der Zuzugsgemeinde ausserhalb des Kantons Aargau abschliessen

Hier können Sie sich elektronisch anmelden: eUmzugAG

 

Persönliche Vorsprache am Schalter

Bei persönlicher Meldung am Schalter bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

SchweizerInnen

  • Identitätsnachweis (Pass/Identitätskarte)
  • Heimatschein
  • Familienbüchlein oder Familienausweis / Eheschein / Scheidungsurteil (wenn nicht ledig)
  • Krankenversicherungspolice KVG 
  • Mietvertrag

AusländerInnen

  • gültiger Identitätsnachweis (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde
  • Familienbüchlein oder Familienausweis / Eheschein / Scheidungsurteil (wenn nicht ledig)
  • Krankenversicherungspolice KVG  
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

WochenaufenthalterInnen

  • Identitätsnachweis (Pass/Identitätskarte)
  • Heimatausweis der Einwohnerdienste des gesetzlichen Wohnortes
  • Mietvertrag

Zuständige Abteilung