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Fischereikarten

Hallwilersee

Freianglerei

Die Freianglerei im Hallwilersee benötigt die Freiangelkarte.

Die Freianglerei ist im Hallwilersee während der Monate November, Dezember, Januar und Februar verboten.

Die Freianglerei darf von 5.00 Uhr bis 23.00 Uhr ausgeübt werden

Die Freianglerei darf ausschliesslich vom Ufer aus ausgeübt werden mit einer Angelrute bzw. mit einer Schnur mit einem einfachen Angel. Die Angelrute ist dauernd unter Kontrolle zu halten.

Die Verwendung von Köderfischen oder künstlichen Ködern ist verboten. Es ist nicht erlaubt, die Fische durch Anfüttern, d.h. Streuen oder Legen von Ködern oder Futter anzulocken.

Fischen mit Jahres-, Wochen- oder Tageskarten

Für die Ausübung der Fischerei von einem Boot oder vom Steg aus wird eine Fischereikarte benötigt.

Tages- und Wochenkarten können online beantragt oder bei folgenden Ausgabestellen bezogen werden:

Bootswerft Männich AG, Seestrasse 82, 5712 Beinwil am See (https://maennich.ch/)
FM Fischermaterial, Boniswilerstrasse 15, 5707 Seengen (https://www.fischermaterial.ch/)

Jahreskarten können bezogen werden beim:

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Sektion Jagd und Fischerei
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Tel. 062 835 28 50
Fax 062 835 28 59

Dienstleistung:


Zuständige Abteilung